Rechtsprechung
BGH, 09.12.1969 - KZR 4/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder Wirtschaftsverband - Ablehnung der Mitgliedschaft in einem Zusammenschluss von Buchgroßhändlern, Zeitungsgroßhändlern und Zeitschriftengroßhändlern - Sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung gegenüber anderen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1970, 307
- GRUR 1970, 198
- DB 1970, 293
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 23.10.2020 - 22 W 5/20
Eintragung einer Satzungsänderung ins Vereinsregister; Gerichtliche Prüfung der …
Dies, weil eine solcherart feinjustierte Regelung angesichts der Vielgestaltigkeit möglicher aufkommender Konfliktpunkte zwischen genossenschaftsfremdem Mitglied und Beteiligtem sowie dessen weiteren Mitgliedern praktisch nicht zu erreichen ist (…vgl. BGH, BGHZ 55, 381, juris-Rn. 41 - Ufa-Musikverlage; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1969 - KZR 4/69 -, juris-Rn. 9 - Grossistenverband). - BGH, 01.10.1985 - KVR 2/84
Ablehnung des Antrages auf Aufnahme als Mitglied in einer Züchterorganisation - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 33, 259, 260 - Molkereigenossenschaft;… Urt. v. 22.4.1980 - KZR 4/79, WuW/E 1707, 1708 - Taxi-Besitzervereinigung) unterfallen Verbände, die nicht die Aufgabe einer Wirtschafts- oder Berufsvereinigung haben, nämlich die umfassende Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen, berufsständischen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder und ihre Vertretung nach außen, nicht der Vorschrift des § 27 GWB (BGH, Urt. v. 9.12.1969, KZR 4/69, WuW/E 1061, 1062 - Zeitungsgroßhandel II;… Deutscher Landseer Club a.a.O.). - BGH, 11.10.1982 - II ZR 125/81
Anspruch gegen Firma auf Rechnungslegung und Auskunft zur Feststellung eines …
Die Beklagte wendet sich aber mit Erfolg dagegen, daß das Berufungsgericht nicht zum Ausdruck gebracht hat, daß der zu beauftragende Sachverständige für beide Teile vertrauenswürdig sein maß und vom Registergericht in entsprechender Anwendung des § 145 FGG zu ernennen ist, falls die Parteien sich auf einen solchen nicht einigen (vgl. Sen. Urt. v. 15.12.1969 - II ZR 82/68, MDR 1970, 307, 308).